Qualitätsgarantie
- Für alle Produkte gelten die Garantiebedingungen des Herstellers.
- Die EU-weit gültige Richtlinie 1999/44/EG sieht eine Mindestdauer von 24 Monaten vor. Garantiezeit.
- Bei der Einsendung des Produktes zur Garantiereparatur genügt die Vorlage des Kaufbelegs oder einer ausgefüllten Garantiekarte.
- Sollte das Produkt während der Garantiezeit kaputt gehen, wird die Garantiereparatur kostenlos durchgeführt.
- Garantiereparaturen werden von autorisierten Servicezentren durchgeführt.
- Die Herstellergarantie gilt nicht für natürliche Verschleißteile.
Die Gesetze der Republik Litauen schreiben vor, dass es ausreichend ist, über ein Kaufdokument (Bankscheck, Rechnung oder Leasingvertrag) zu verfügen, wenn das Produkt genau spezifiziert ist. Ein solches Dokument bestätigt das Kaufdatum des Artikels und die Person, die das Gerät gekauft hat. Die Garantiekarte des Verkäufers muss zusätzlich vorgelegt werden, nur wenn das Gerätemodell nicht im Kaufbeleg angegeben ist (dann müssen die Geräteidentifikationsdaten im Garantiebeleg angegeben werden).